Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizministerium 3
Was hier gemacht wurde ist zweifelsohne Sippenhaftung und es würde mich interessieren, ob hier nicht
der Tatbestand der Wiederbetätigung gegeben ist, wenn ja, erstatte ich hiermit offiziell Anzeige.
Ich habe Dr. Kurt Waldhör, während seines Verfahrens Honorarnote, auf Schadenersatz geklagt, worauf
dieser meinen Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer angezeigt hat. Er äußert im Verfahren auch
den Grund, weshalb er meine Frau als Erste klagt, nämlich: „Von ihr wäre ein Haus als Erbschaft zu
erwarten und er bekäme dann sein Geld“. Er machte im Verfahren den Richter Dr. Holzmannshofer
darauf aufmerksam, dass er für den von mir eingeklagten Schaden keine Haftpflichtdeckung hätte,
obwohl er dazu nach der RAO verpflichtet wäre. Dies wurde vom Richter zunächst scheinbar ignoriert.
Obwohl sowohl der Eigentümer als auch dessen Rechtsanwalt als Zeugen aussagen, dass der Kauf an
mich durchgeführt worden wäre, wenn Dr. Waldhör dies rechtzeitig schriftlich mitgeteilt hätte, ignoriert
der Richter diese Aussage ebenfalls völlig. Er bezeichnet meine Frau, als auch mich, als kriminell und
einen Fall für den 2. Stock des LG Wels (Strafabteilung). Auch mein Rechtsanwalt Dr. Lehner wird verbal
als unkollegial attackiert.
Erst auf Grund der von mir vorgelegten Unterlagen vor allem Kostenvoranschlägen von anderen Firmen,
kam er am Ende der Verhandlung zu dem Ergebnis meiner Frau und mir Recht zu geben. Danach bleibt
Dr. Kurt Waldhör noch beim Richter stehen und weißt ihn nochmals darauf hin, dass er keine
Haftpflichtdeckung hätte. Das Urteil fällt dann auch anders aus als, von mir/uns und unserem
Rechtsanwalt erwartet. Dr. Holzmannshofer hat hier den „Kollegen Rechtsanwalt“ begünstigt, denn der
Grund für sein Urteil geht auch aus dem Akt hervor. „Die verbalen Entgleisungen des Herrn
Rechtsanwalts wären verständlich, da es sich hier um seine Existenz handeln würde“.
Meine Existenz ist anscheinend egal!
Seine Honorarforderung kann hier nicht gemeint sein, da 12.000€ sicherlich nicht als existenzgefährdend
anzusehen sind, sondern meine Schadenersatzklage von 360.000€.
Dr. Waldhör leugnet in diesem Verfahren hartnäckig einen Prüfungsauftrag gehabt zu haben und
macht auch falsche Angaben bzgl. Optionsvertrag. Auch seine Aussage „Wenn ich gewusst hätte, dass
eine Rechtsschutzversicherung besteht hätte ich in der Causa „Forsthaus“ ganz anders agiert“ ist ein
Hinweis auf weitere Pflichtverletzungen, die jedoch ebenfalls keine Rolle spielen.
Der Richter Dr. Holzmannshofer begünstigt hier ganz offensichtlich den „Kollegen Rechtsanwalt“.
Das Berufungsgericht entscheidet nun im Gegensatz zum Urteil des BG Bad Ischl, dass meine
Rechnungen nicht überhöht und meine Ansprüche zu Recht bestünden – allerdings hätte der
Rechtsanwalt keinen Auftrag gehabt, weil den Lügen des Rechtsanwalts geglaubt wurden.
Auch dies wird in den nachfolgenden Verfahren wiederlegt, denn da sagt Dr. Waldhör „Mir wurde ein
Rechnungskonvolut übergeben und ich sollte endlich die Investitionen bei Dr. Hassfurter einfordern“.